Support weiterhin vollständig gewährleistet
KUNDENMITTEILUNG

 

Leipzig,  08. April 2010

IAC mbH Leipzig - ... wir machen Geodaten schnell nützlich mit POLYGIS


Neuigkeiten im Streit um den Vertrag mit CAIGOS
Support weiterhin vollständig gewährleistet

IAC Support
Support weiterhin vollständig gewährleistet


In der von CAIGOS GmbH angestrengten gerichtlichen Auseinandersetzung gegen IAC mbH über den Zeitpunkt des Vertragsendes liegt eine erste gerichtliche Einschätzung vor. Das Landgericht Saarbrücken hat in einem am 08.04.2010 verkündeten Urteil die Auffassung vertreten, der Vertrag ende zum Ablauf des 31.07.2010.

Wir werden gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken Berufung einlegen, so dass eine abschließende Beurteilung der Frage, wann der Vertrag enden wird, frühestens durch das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Saarbrücken getroffen werden wird.

Das Ende des Vertrages hat in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die Vertrags- und Supportleistungen der IAC mbH an ihre Kunden. Die IAC mbH wird auch weiterhin den nach den Pflege- und Wartungsverträgen erforderlichen Support leisten.

Unerheblich vom endgültigen Ende des Vertrages bleibt die CAIGOS GmbH der IAC mbH im Rahmen der nachvertraglichen Leistungsverpflichtung und der gesetzlich verankerten Gewährleistungsverpflichtung leistungspflichtig.

Die CAIGOS GmbH hat als Hersteller des POLYGIS bis zur Version 9.9  für dessen Mangelfreiheit einzustehen. Dies umfasst auch die Bereitstellung von fehlerkorrigierten Software-Updates.

Die IAC mbH hat außerdem am Landgericht Leipzig zur Wahrung und Sicherung der gesetzlichen und vertraglichen Rechte eine Leistungsklage gegen die CAIGOS GmbH eingebracht. Leistungsklage deshalb, weil die IAC-Kunden eigentlich nicht wissen wollen wann Verträge enden (Feststellungsklage), sondern sich versichert wissen möchten, dass die Leistung aus den Verträgen mit IAC erbracht wird.

Warum gehen wir außerdem von einem Erfolg des Berufungsverfahrens in der Feststellungsklage aus ?
Das Landgericht Saarbrücken hat den absurden Rechtsstandpunkt der CAIGOS GmbH eingenommen, die behauptet, der geschlossene Vertrag sei zu jedem beliebigen Tag eines Jahres kündbar. Die Entscheidung muss auch deswegen überraschen, weil das Landgericht Saarbrücken in einer vorangegangenen gerichtlichen Verfügung diese jeder kaufmännischen Vernunft widersprechende Behauptung zu Recht als beweisbedürftig angesehen hat und deswegen eine Beweisaufnahme durchführen wollte. Mit seiner jetzigen Entscheidung hat das Landgericht Saarbrücken eine Kehrtwende um 180° in seiner rechtlichen Beurteilung vollzogen, die wenig fundiert erscheint. Dass die Entscheidung nur von einem Einzelrichter und nicht von einer mit drei Berufsrichtern besetzten Kammer des Gerichts getroffen worden ist, mag hierzu beigetragen haben.



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letzte Änderung am 08.04.2010