Die Doppik ist beschlossene Sache!
Kommunen deutschlandweit sind daher in der Pflicht, ihren Haushalt von der kameralistischen auf die doppische Buchführung umzustellen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Umsetzung dieser Haushaltsreform Ländersache ist und unterschiedliche Zeitvorgaben bestehen.
Allerdings sollten Kommunen die Erfassung ihres Anlagevermögens nicht bis zur Eröffnungsbilanz hinausschieben. Durch diesen rein doppikzentrierten Blick gehen nämlich viele positive Effekte verloren, die aus der Erfassung des kommunalen Infrastrukturbestandes hervorgehen können. Von Daten, die auf Nachhaltigkeit und breite Nutzung ausgelegt sind, profitieren nahezu sämtliche Arbeitsprozesse in den Fachämtern – aber auch darüber hinaus.
Diese sollten daher bei allen strategischen Entscheidungen berücksichtigt und die Doppik als Motor hierzu betrachtet werden.
Straßenerhaltung und -pflege nimmt in Kommunen einen hohen Stellenwert ein. Zum einen sind Straßen – hinsichtlich der Doppik – das wertvollste Gut einer Stadt. Immerhin machen sie im Schnitt rund 40 Prozent des kompletten Infrastrukturvermögens aus.
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