INSPIRE Richtlinie
HINTERGRUND

vis à gis 2/2009

Fachthema vom 22.12.2009

IAC mbH Leipzig - ... wir machen Geodaten schnell nützlich mit POLYGIS


Wirtschaftliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
„Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten bzw. die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards.”
GeoZG, § 3 Abs. 4

Der Ruf nach zentralen Strukturen und dezentralen Daten mit Raumbezug hallt durch Europa. Mit der 2007 in Kraft getretenen EU-Richtlinie INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) soll die grenzübergreifende Nutzung von Daten europaweit vereinfacht werden. Dass dieses Ziel, nahezu auf einen Knopfdruck hin sämtliche Geodaten aus Europa abrufen zu können, enorme Vorarbeiten erfordert, ist offensichtlich. Bis 2019 ist geplant, die umweltrelevanten Daten komplett von der Kommunal- bis zur Europaebene harmonisiert zu haben und sie Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung zu stellen.

Problematisch daran ist, dass es auf den Länderebenen weder einen einheitlichen Ansatz zur Vorgehensweise noch zur Finanzierung gibt. Zudem ist die Verbreitung und Verwendung von Geoinformationssystemen auf Länder-, aber vor allem auch auf Kommunalebene sehr uneinheitlich. Auf der einen Seite existieren zahlreiche Leuchtturmprojekte interkommunaler oder gar internationaler GDI-Implementationen.

Auf der anderen Seite stehen viele Kommunen, Städte und Gemeinden noch ganz am Anfang der Einführung ihres Geoinformationssystems. An dieser Stelle muss angesetzt werden, denn die Grundlage für eine übergreifende Geodateninfrastruktur bilden detaillierte Geodaten, die nur in den jeweiligen Kommunen vorhanden sind und von dort aus gepflegt und aktualisiert werden können. Dieses Bewusstsein muss allerdings bei vielen Verwaltungen noch geweckt werden. Gerade in Zeiten, in denen die finanziellen Spielräume der Kommunen stark beschnitten werden, steht die Frage nach der Investitionsnotwendigkeit in und der Wirtschaftlichkeit von GIS im Raum. „Dabei ist die quantitative Wirtschaftlichkeit – und damit das Verhältnis der in Geldwerten auszudrückenden Kosten und Nutzen nur ein Teil der Wirtschaftlichkeit. Auch qualitative Nutzenpotenziale wirken sich vorteilhaft aus und müssen im Zuge der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.“ Diese Aussage des unabhängigen Expertenzusammenschlusses Runder Tisch GIS e.V ist zu unterstreichen. Gerade Kommunen müssen die Wertschöpfungspotenziale von Geodatenmanagement erkennen, um es gewinnbringend nutzen zu können. Denn Geodaten sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie dienen innerhalb der Kommunen für weitreichende Planungsaufgaben. Durch ihren Einsatz lassen sich beispielsweise im Straßen- oder Städtebau aufgrund der Ist-Situation Prognosen zur Maßnahmenplanung treffen und Sanierungsaufgaben aus verschiedenen Bereichen aufeinander abstimmen.

INSPIRE-Richtlinie
Somit können Finanzierungsaufwände besser geplant und Kosten langfristig minimiert werden. Des Weiteren unterstützt und optimiert das GIS zahlreiche Verwaltungsabläufe und bildet somit die Basis für funktionierende EGovernment-Prozesse. Dies erleichtert und optimiert nicht nur die Arbeit in den Behörden, sondern trägt auch nachhaltig zur Bürgerzufriedenheit bei. Zudem stellen Geodaten ein relevantes Wirtschaftsgut dar. Detaillierte Daten beispielsweise über Naturschutzgebiete, Wander- oder Radwege können gewinnbringend an Reiseverbände verkauft werden. Zu guter Letzt dienen sie dann auch der Erfüllung der INSPIRE-Richtlinie. Daher sollte diese von den Kommunen nicht als Zwang und damit als Muss zur Investition in Geoinformationssysteme oder Geodatenpflege, sondern als Anregung und Chance betrachtet werden.
INSPIRE-Richtlinie

„Geodaten und Geodatendienste sowie Metadaten sind interoperabel bereitzustellen.”
GeoZG, § 8 Abs. 1

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letzte Änderung am 22.12.2009